Artikel · Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung in Österreich 2026: lohnt sich der Verzicht auf Umsatzsteuer?
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Bis 55.000 € Umsatz im Jahr musst du keine Umsatzsteuer verrechnen – klingt nach weniger Aufwand. Der Haken: du bekommst dann auch keine Vorsteuer zurück. Ob sich das für dich lohnt, hängt davon ab, wer deine Kunden sind und wie viel du selbst einkaufst.

Stand: · Geprüft von Pascal Schraml, Steuerberater, Gründer von PSTax
Auf einen Blick
- Kleinunternehmergrenze: 55.000 € brutto/Jahr, 2025 und 2026 unverändert
- Toleranzgrenze bis 60.500 €: Befreiung läuft bis Jahresende weiter, darüber endet sie sofort
- Nur in Österreich steuerbare Umsätze zählen zur Grenze – B2B-Leistungen an ausländische Unternehmen meist nicht
- Als Kleinunternehmer: keine Vorsteuer, dafür auch keine USt auf deinen Rechnungen
- Freiwilliger Verzicht (Regelbesteuerung) bindet dich mindestens 5 Jahre
Grundlagen zur Umsatzsteuer noch unklar? → Umsatzsteuer-Grundlagen
Was die Kleinunternehmerregelung eigentlich bedeutet
Bleibst du unter 55.000 € Jahresumsatz, verrechnest du keine Umsatzsteuer – auf deinen Rechnungen steht ein fixer Hinweis statt eines USt-Betrags. Weniger Verwaltung, aber auch weniger Rechte: siehe nächster Punkt.
Der Haken: kein Vorsteuerabzug
Ohne Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen gibt es im Gegenzug auch keine Vorsteuer auf deine eigenen Einkäufe zurück. Bei niedrigen Ausgaben fällt das kaum ins Gewicht. Bei größeren Anschaffungen – neues Equipment, Software-Abos, eine Einrichtung fürs Büro – kostet dich das reale Euro.
Was zählt überhaupt zur Kleinunternehmergrenze?
Nur Umsätze, die in Österreich steuerbar sind, zählen zur Grenze. B2B-Dienstleistungen an Unternehmen im Ausland – EU wie außerhalb – haben ihren Leistungsort meist im Ausland und zählen deshalb nicht mit.
Klingt einfach, aber
Das heißt, du kannst hohe Umsätze mit ausländischen Kunden machen und trotzdem in Österreich Kleinunternehmer bleiben – brauchst dafür aber oft trotzdem eine UID-Nummer und musst eine Zusammenfassende Meldung abgeben.
Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?
Bis 60.500 € (10 % Toleranz) läuft die Befreiung noch bis Jahresende weiter. Darüber endet sie sofort – ab genau der Rechnung, die die Grenze reißt. Ab diesem Moment musst du Umsatzsteuer ausweisen.
Klingt einfach, aber
Wer das zu spät bemerkt, schuldet USt, die er nie verrechnet hat – nachträglich beim Kunden draufzurechnen ist in der Praxis oft nicht möglich.
Was auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen muss
Keine ausgewiesene Umsatzsteuer, dafür ein Hinweis wie "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung". Steht trotzdem USt auf der Rechnung, schuldest du sie dem Finanzamt – unabhängig davon, ob du eigentlich befreit wärst.
Kannst du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja, mit einem Regelbesteuerungsantrag (Formular U12). Das kann sich lohnen, wenn deine Kunden größtenteils Unternehmen sind, die die Vorsteuer ohnehin zurückbekommen, oder wenn du höhere Investitionen planst. Klingt einfach, aber: der Verzicht bindet dich mindestens 5 Kalenderjahre – eine Entscheidung, die man nicht aus dem Bauch heraus trifft.
| Kleinunternehmer (keine USt) passt, wenn … | Regelbesteuerung (mit USt) passt, wenn … |
|---|---|
| deine Kunden größtenteils Privatpersonen sind (die bekommen keine Vorsteuer zurück) | deine Kunden größtenteils Unternehmen sind (für die kostet USt nichts) |
| du wenig investierst oder einkaufst | du größere Anschaffungen planst (Equipment, Auto, Software) |
| du möglichst wenig Verwaltung willst | du viel mit ausländischen B2B-Kunden arbeitest und Vorsteuer zurückholen willst |
Gilt die Regelung auch in anderen EU-Ländern?
Seit 2025 kannst du die österreichische Kleinunternehmerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen auch für Umsätze in anderen EU-Staaten nutzen, solange dein EU-weiter Jahresumsatz 100.000 € nicht übersteigt – dafür ist eine eigene Registrierung in Österreich nötig.
Kleinunternehmerregelung ist nicht dasselbe wie Kleinunternehmerpauschalierung
Häufige Verwechslung: Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer (ob du USt verrechnest). Die Kleinunternehmerpauschalierung ist eine ganz andere, eigene Regel bei der Einkommensteuer (wie dein Gewinn pauschal berechnet wird) – mehr dazu im Guide zur GewinnermittlungBald. Die eine Regel sagt nichts über die andere.
Fehler, die wir am häufigsten sehen
- EU-B2B-Umsätze fälschlich zur 55.000-€-Grenze dazugerechnet – und dadurch unnötig auf USt umgestiegen
- Trotz Kleinunternehmer-Status versehentlich eine Rechnung mit USt ausgestellt
- Grenze überschritten, aber Monate weiter ohne USt fakturiert
- Kleinunternehmerregelung (USt) mit Kleinunternehmerpauschalierung (ESt) verwechselt
- Freiwillig auf die Regelung verzichtet, ohne die 5-Jahres-Bindung einzupreisen
Was heißt das für dich? Ob Kleinunternehmer-Status oder Verzicht zu dir passt, hängt von deinen Kunden und Ausgaben ab – das rechnen wir dir im kostenlosen Erstgespräch in 30 Minuten durch. Kostenloses Erstgespräch buchen.
Häufige Fragen
Ist die Kleinunternehmergrenze brutto oder netto?
Zählen Auslandsumsätze zur Kleinunternehmergrenze?
Was steht auf der Rechnung als Kleinunternehmer?
Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer?
Wie lange bin ich an den Verzicht gebunden?
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Was passiert, wenn ich die Grenze um wenig überschreite?
Weiterlesen 2-Minuten-Kurzinfo zu diesem Thema · Umsatzsteuer-Grundlagen · UID-NummerBald · Gewinnermittlung: Pauschalierung oder Einnahmen-Ausgaben-RechnungBald
Quellen
- usp.gv.at / wko.at: Kleinunternehmerregelung, öffnet in neuem Tab
- wko.at: Kleinunternehmerregelung Österreich FAQ, öffnet in neuem Tab
- wko.at: UID-Nummern FAQ, öffnet in neuem Tab
- RIS: § 6 UStG, öffnet in neuem Tab
Unsicher, ob sich der Verzicht für dich lohnt?
Ob Kleinunternehmer-Status oder Regelbesteuerung zu dir passt, hängt von deinen Kunden und Ausgaben ab – und von einer 5-Jahres-Bindung, wenn du dich umentscheidest. Im kostenlosen 30-Minuten-Erstgespräch rechnen wir das für dich durch.
PSTax betreut über 600 Klient:innen in Österreich, Fixpreise ab 800 €/Jahr, auf Deutsch und Englisch.

Pascal Schraml
Steuerberater, Gründer von PSTax
Berät seit 2023 Selbstständige und Freelancer in Österreich, Betreuung auf Deutsch und Englisch, über 600 Klient:innen.
Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Zahlen gelten für 2026 und ändern sich jährlich. PSTax (Pascal Schraml Steuerberatung FlexCo) ist Mitglied der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW).
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