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Steuererklärung
steht an?
Consider it done!

Einkommensteuererklärung

Einnahmen-Ausgaben Rechnung

Kleinunternehmerpauschalierung

Umsatzsteuererklärung

Was es auch ist, ich weiß wie und übernehme gerne!

Du musst eine Steuererklärung machen und brauchst Hilfe?

Die Unsicherheit bleibt. Egal wie gut man sich einliest. Selbst wenn alles richtig ist was man ins FinanzOnline einträgt: die Unsicherheit bleibt. Hab ich was vergessen? Hätte das in die andere Kennzahl gehört? Was passiert wenn ich etwas falsch gemacht habe? Schluss damit: lass mich das machen!

Was ist inkludiert?

Was es kostet

Diese Preise dienen zur Orientierung. Es kann mehr aber auch weniger werden, wenn es wirklich einfach ist. Sobald wir uns kennen lernen gebe ich jedenfalls ein verbindliches Angebot ab!

Hier die Details zum Nachlesen

  • Du bist selbständig, egal ob nebenbei oder Hauptberuflich
  • dein Umsatz (deine Einnahmen) betragen weniger als € 42.000 pro Jahr
  • du ermittelst deine Einnahmen auf Basis der Kleinunternehmerpauschalierung: das bedeutet du musst keine Rechnungen sammeln, sondern kannst pauschal 20 bzw. 45% deiner Einnahmen als Ausgaben ansetzen
  • du hast nicht freiwillig in die Umsatzsteuer optiert (gem § 6 Abs 3 UStG)
  • du überschreitest die Grenze für die  Kleinunternehmerpauschalierung gem § 17 Abs 3 oder es ist günstiger darauf diese nicht in Anspruch zu nehmen, daher wird die Einkommensteuererklärung etwas komplizierter
  • zwar sind immer noch Pauschalen möglich, aber mit 6 bzw 12 % sind diese bei Weitem nicht mehr so großzügig
  • die Steuererklärung muss daher eine detaillierte Aufgliederung und mehr Details enthalten
  • wichtiger Tipp: das muss auch von Anfang an in der laufenden Buchhaltung entsprechend berücksichtigt werden, sonst muss man am Jahresende nochmal viel Zeit investieren (ich erkläre euch was zu tun ist!)
  • prinzipiell ist man bis € 35.000 (bzw einmalig 42.000) als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit
  • darüber muss man Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen (monatlich oder quartalsmäßig)
  • des Weiteren ist am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung abzugeben
  • im Gegenzug steht auch der Vorsteuerabzug zu, sprich für die Betriebsausgaben (zB Laptop) kann man sich die Umsatzsteuer zurückholen
  • dieses Paket ist nicht nur bei Überschreiten der Umsatzgrenzen, sondern auch bei freiwilliger Option zur Umsatzsteuer gemäß § 6 Abs 3 UStG anwendbar (oft macht es Sinn das zu tun, zB wenn man nur Firmenkunden hat die den Vorsteuerabzug haben)
  • dieses “Zusatzpaket” ist unabhängig vom Basis- oder Erweiterungspaket anwendbar, sobald Umsatzsteuer anfällt
  • wird eine Wohnung vermietet und werden daraus nachhaltige Einkünfte erzielt, so sind diese Einkünfte steuerpflichtig
  • dazu ist jährlich ein zusätzliches Formular zur Einkommensteuererklärung auszufüllen
  • die Berechnungen der Einkünften aus Vermietung erfordern zusätzliche Unterlagen, die du bereitstellen musst:
    • Übersicht über die Einnahmen
    • Betriebskostenabrechnung der Hausverwaltung
    • Rücklagenabrechnungen
    • Rechnungen für Instandhaltung und Instandsetzung
  •  bei erstmaliger Vermietung ist zusätzlich die Abschreibung zu berechnen und im Normalfall eine Prognoserechnung für das Finanzamt zu erstellen – dafür verrechne ich zusätzlich ab € 300 pro Objekt
  • Liebhaberei: damit steuerliche Einkünfte vorliegen (und auch Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen) darf keine Liebhaberei vorliegen – es muss also innerhalb von 20 Jahren ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (=Ausgaben vorliegen). Für eine genaue Prüfung ob Liebhaberei vorliegt oder nicht, verrechne ich ebenfalls ab € 300
  • Kleinere Fragen zu den Tools oder Anleitungen beantworte ich natürlich kostenlos
  • Sollte irgendwann der Moment kommen, wo du größere Fragen hast und nicht weiter weißt, dann buchst du dir einfach eine Stunde bei mir. Dann sehen wir uns dein Problem gemeinsam an
  • Kurze inhaltliche Fragen hier und da, die sich via WhatsApp klären lassen, werde ich auch nicht extra verrechnen – wenn du öfter was brauchst buch eine Stunde und wir teilen das unkompliziert auf deine nächsten Anfragen auf
  • Ganz wichtig: zögere nicht dich zu melden. Die meisten Probleme und Sorgen werden im Normalfall nicht von alleine besser. Eigene Recherche im Steuerbereich ist auch gefährlich. Oft gehts gut, aber falls nicht ists unter Umständen teuer.
  • Zur Verrechnung: Wenn du mich etwas fragst und ich einfach darauf antworte, dann verrechne ich auch nichts extra dafür. Wenn ich vermute, dass eine Anfrage doch einmal mehr Zeit benötigt, würde ich mich vorab melden und dir sagen, dass dafür eine extra Verrechnung bräuchte. Es gibt keine Überraschungen.
  • Nach dem kostenlosen Erstgespräch schicke ich eine Liste mit Unterlagen und Informationen die ich benötige um die Steuererklärung zu erstellen
  • des Weiteren übermittle ich einen Link zum Onboarding – als Steuerberater benötige ich die Adresse, Sozialversicherungsnummer, eine Ausweis-Kopie sowie eine unterschriebene steuerliche Vollmacht. All das wird digital abgewickelt
  • Nachdem die Vollmacht erteilt wurde kann ich nach deiner Freigabe die Steuererklärung via FinanzOnline einreichen 
  • sobald das Finanzamt den Bescheid ausgestellt hat prüfe ich ihn und schicke ihn zu, damit ist das Jahr dann abgeschlossen
  • Abschließend übermittle ich einen Link zur Zahlung meiner Leistungen. Die Bezahlung erfolgt entweder mittels Überweisung oder Kreditkare
  • für kurze Fragen stehe ich wie gesagt auch nach Abschluss der Steuererklärung zur Verfügung, das ist kein Thema. Nur sollten sich neue, größere Themen ergeben würde ich vorab kommunizieren, mit welchen zusätzlichen Kosten zu rechnen ist
  • Deshalb: einfach immer gern melden, es gibt keine bösen Überraschungen!

Noch Fragen? Schreib mir!

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